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1. Jeder Campinggäste hat die Pflicht zur Ankunft ein gültiges Dokument für die Eintragung zu liefern, zu unmittelbare Vision des anwesenden Reglements nehmen und zu den Vertrag für Haftung unterschreiben.
2. Besucher ohne die Erlaubnis der Direktion sind nicht erwünscht und sie müssen an der Direktion einen Ausweis abgeben. Wenn sie sich langer als eine Stunde im Campingplatz aufhalten sollen, zahlt er den regelmäßigen täglichen Anteil.
3. Die Direktion behält sich zu ihrem unkontrollierbaren Urteil vor, die unerwünschten Campinggäste oder in Überzahl nicht annehmen.
4. Die Offnung- und die Schlusszeiten der Rezeption und anderer Dienste sind in jeden bestimmten Lokalen ausgestellt.
5. Die Campinggäste haben die Verpflichtung den Platz bei spätestens um 12 Uhr des Abreisetages frei zu lassen und die Bungalow um 10 Uhr.
6. Die Campingplatze und die Bungalows werden von der Direktion zugeteilt, zu deren Anordnungen sie sich die Campinggäste für den Parkplatz von den Autos und der Installation der Wohnwagen halten müssen, die nie den normalen Straßenzustand behindern müssen.
7. Seit 23 Uhr bis 7 Uhr und seit 14 Uhr bis 16 Uhr wird er den Eintritt und den Ausgang von Kraftfahrzeugen verboten und in diesen Stunden ist er streng die Ruhe zu beachten. Wieviele sie wieder in den Campingplatz nach solche Stunden eintraten, sie müssen das Auto bis erlaubten Stunden für den Umlauf zum Parkplatz verlassen. Wahrend dieser Zeit sollen Autos im Park gelassen werden. Für den ganzen Tag erlaubte er den Durchgang von den Autos von den Besitzern der bestehenden Villen in der Fläche des Campingplatzes, die die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten hielten, und zu alles zu vermeiden, wieviel kann von Belästigung zur Ruhe der Campinggäste sein.
8. In der Campingplatz gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
9. Radios, Kassettenrecorder, Gesänge, Schreien und andere musikalische Geräte werden verboten.
10. Die Motorräder und die Fährader müssen in die Flächen von Parkplatz zu Hand geführt sein. Der Umlauf von diese n wird von 21 Uhr bis 7 Uhr streng verboten. Die Eltern hielten, die anwesende Anordnung beachten zu machen und die eventuellen verursachten Schäden von ihren Kindern zur Führung der oben genannten Fahrzeuge zu entschädigen.
11. Alle Geräuschproduzenten müssen immer zu niedrigem Volumen gehalten werden und in der Ruhezeit abgestellt. Wer Störung verursacht, wird vom Campingplatz verwiesen.
12. Die Direktion ist für eventuellen Unfalle, Diebstahle, verloren gestohlene oder verfallen Gegenstände, physische und materialen Schäden nicht verantwortlicht.
13. Es ist verboten die Vegetation, die öffentliche Anlagen des Campingplatzes zu schaden, wie auch Gruben um das Zelt zu graben, kochende oder salzige Flüssigkeiten zu gießen und Abfalle auf den Boden auszuschütten und Feuer zu anzünden. Es ist erlaubt auf die Kohlenstoffe zu grillen, aber nur wenn der Rauch die Nachbarn nicht stört, und die Kohlen den Boden nicht schaden.
14. Jeder Kunde ist selbst verantwortlich für den Gebrauch der Ausrüstungen und Spielplatze.
15. Fußball und Tennisspielen wird anders geregelt (Animationsprogramm).
16. Das Papier und die Ablehnungen müssen in den dazu bestimmen Mulleimer abgegeben werden.
17. Die Wäsche, das Geschirr und der Fisch müssen nur in den dazu bestimmen Waschbecken gewaschen werden.
18. Die Kinder werden nur zugelassen, wenn es von Eltern oder volljährigen Verwandte begleitet werden und sie müssen immer im Gebrauch der verschiedenen Ausrüstungen und auch in die Toiletten begleitet werden. Die Eltern sind direkte Verantwortliche von den Taten der eigenen Kinder, für die sie immer beaufsichtigen müssen. Die Direktion lehnt jede Verantwortung ab.
19. Die Entsprechung muss persönlich von Erwachsene von der Direktion zurückgezogen sein. Nach 7 Tagen jener nicht Rückzug wird wieder dem Absender gesandt werden.
20. Jede ansteckende Krankheit muss unverzüglich zur Direktion anmeldet sein. Die Direktion ist nicht verantwortlicht für die Kunde, die sich im Campingplatz erkranken.
21. Die elektrische Anschlüsse sind nicht höhere 500 W erlaubt. Sie müssen leistungsfähig sein und Erde haben. Der Campinggast ist verantwortlich von den Schäden, die der eigenen Installation verursachtet wird.
22. Der Eintritt in der Campingplatz schließt die Annahme und die volle Beachtung des anwesenden Ordnung ein, die von zusätzlichen Normen ergänzt werden kann, die die Direktion für angemessener halten wird, für das besser Funktionieren des Campingplatzes auszuströmen. Was es nicht im anwesenden Ordnung vorgesehen ist, gelten sie die Gesetze von P.S, dem C.C und dem C.P in Stoff, den die touristischen Gesamtheiten und Hotel disziplinieren. Auf jeden Fall gelten die Normen von Zivil und Demokratin Zusammenleben. Das Personal wird ermächtigt, das anwesende Ordnung beachten zu machen und zur Direktion zu anzeigen, wer es sich nicht daran hält.
Fröhlich Ihnen u. Gast haben, wünschen wir Ihnen einen glücklichen und ruhigen Aufenthalt in u. Campingplatz.